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Anonym
Gelöschter Benutzer09/01/2021 um 21:06Der Staat kann willkürliche Gesetzte erlassen, bindent ist nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Quelle: https://www.anwalt24.de/fachartikel/zivilrecht-prozess-und-zwangsvollstreckung/35692
Nationale Gesetze dürfen sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen
Quelle: http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/
Konflikt EuGH und BVerfG
Daher haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verschiedene Konzepte entwickelt. Der EuGH verfolgt den Grundsatz des absoluten Anwendungsvorrangs. Das bedeutet, dass die Kollisionsregel hier Anwendung findet. Seit 50 Jahren betont der EuGH,
und: https://www.lecturio.de/magazin/eu-recht-deutsches-recht/