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Einfach mal die veröffentlichten Allgemeinverfügungen für die jeweile Stadt/Landkreis lesen. Da steht dann drin was darf und was nicht darf – und wer sich nicht daran hält, zahlt. Auch und gerade Kunden! Der Geschäftsinhaber bekommt dabei eine richtige Geldbuße ab und bei Wiederholung wird das Geschäft von Amtwegen geschlossen werden – Kostenpflichtig selbstverständlich. Das dann nochmals zu wiederholen wäre mehr als dumm, weil es dann richtig teuer werden wird.