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Hallo #Wirmachenauf-Rebellen,
bin kein Gewerbetreibender, sondern nur solidarisch denkender Kunde. Mal einige Gedanken dazu aus meinen Erfahrungen als ehemaliger Gaspreisrebell:
1. In Deutschland sind auch – populär ausgedrückt – Sammelklagen möglich. Hier nennt sich das juristisch “Streitgenossenschaft”. Die sogenannten “Sammelklagen” der Gaspreisrebellen waren solche Klagen. Manchmal mit, manchmal ohne Verbraucherzentrale koordiniert. Die VZ dafür braucht es nämlich nicht.
Ob diesmal diese Verfahrensgänge (Gegen Verwaltung und Gesetz) solche Streitgenossenschaften generell ermöglichen, müssten versierte Rechtsanwälte klären.
Die Verhängung von Bußgeldern kann der Einstieg in den Rechtsweg vor Gericht sein. Es empfiehlt sich auch schon in der ersten Instanz anwaltlichen Beistand zu suchen, damit man sich durch Laienhaftigkeit nicht selber den Weg zum Erfolg versperrt und in der nächsten Instanz ohnehin Anwaltszwang herrscht.
Für die finanzielle Absicherung des Rechtswegs könnte eine solidarische Kasse eingerichtet werden. Ebenso wäre abzuklären, ob die bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung solch einen Rechtsstreit abdecken würde. Oder welche man dafür abschließen müsste.
Rebellische Grüße aus Thüringen