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Erpressung durch Nennung auf Liste
Hallo,
ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich meinen Blumenladen am Montag öffnen werde. Dennoch habe ich eine Mail von einer Sally erhalten, die mir geschrieben hat, dass sie auf der Liste MEINEN LADEN eingetragen hat.
Da ich immer mehr rechtliche Bedenken bekomme, mache ich mir Sorgen, dass ich meine Kunden enttäusche, wenn ich nicht aufmache. Ich möchte die nicht verlieren, wenn ich dann wirklich aufmache.
Wie kann ich einsehen, ob ich wirklich auf der Liste stehe?
Unsere Klinik wurde von Sally auch nicht ein eingetragen, obwohl wir seit geraumer Zeit 7/24 voll im Stress stehen und trotzdem einfach geöffnet haben. Ich hoffe, dass wir am 11.01 nicht schließen müssen. Bei 5000 Euro Strafe müssten wir hier die Geräte abschalten. Aber hier liebe @wixad brauchen wir Dich. Grabschmuck wird wird in diesen Zeiten immer gebraucht.
Gesundes neues Jahr. Bleibt gesund
Anonym
Gelöschter Benutzer08/01/2021 um 03:12Wende dich an den Admin, oder warte noch 3 Tage.
Deine rechtlichen Bedenken sind durchaus berechtigt!
Die Bußgelder bei Verstössen gegen die behördlich angeordneten Ladenschließungen gehen bis zu 25.000,-€ hoch. So viele Blumen kannst du gar nicht verkaufen, als das du aus dieser Nummer unbeschadet herauskommen könntest. Wird kontrolliert – und das wird es, weil man bei den Behörden schon längst auf diese Seite hier aufmerksam geworden sind – wird ein Bußgeld verordnet, das auch mehrere Verstösse bedient. Ausserdem wird das Geschäft dann zwangsgeschlossen (natürlich Gebührenpflichtig) und versiegelt.
Ausserdem ignorieren diese Ideengeber hier etwas wichtiges, was weitere Auswirkungen haben wird: Strafvorschriften des Infektionsschutzgesetzes, genauer der § 75.
https://dejure.org/gesetze/IfSG/75.html
Es ist doch ganz offensichtlich, das die möglichen Einnahmen nicht im Verhältnis zum zu erwartenden Ärger stehen. Ich weiß zwar nicht, was Du für Schnittblumen ausgeben mußt, um ein entsprechendes Angebot zu haben, doch wie hoch ist der Verlust wenn sie dann nicht verkauft werden und im Biomüll landen…
Deine Kunden kannst du nicht enttäuschen, denn die haben sich damit arangiert das die Geschäfte nicht öffnen dürfen. Und wenn es Kunden gibt die das nicht verstehen, frag sie einfach ganz direkt, ob sie sich an dem Bußgeld beteiligen würden, das man dir verordnet, wenn du erwischt wirst. Du wirst sehen, das keiner von denen dann bereit sein wird, dafür gerade zu stehen. Du alleine holst dir eine blutige Nase, niemand anderer.
Anonym
Gelöschter Benutzer09/01/2021 um 21:05Der Staat kann willkürliche Gesetzte erlassen, bindent ist nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Quelle: https://www.anwalt24.de/fachartikel/zivilrecht-prozess-und-zwangsvollstreckung/35692
Nationale Gesetze dürfen sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen
Quelle: http://www.eu-info.de/eugh/EU-Recht-Nationales-Recht/
Konflikt EuGH und BVerfG
Daher haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verschiedene Konzepte entwickelt. Der EuGH verfolgt den Grundsatz des absoluten Anwendungsvorrangs. Das bedeutet, dass die Kollisionsregel hier Anwendung findet. Seit 50 Jahren betont der EuGH,
und: https://www.lecturio.de/magazin/eu-recht-deutsches-recht/
Lassen Sie es. Wenn sie zu klein sind, dann kann Sie das ruinieren. Mit einem Blumengeschäft würde ich das nicht machen. Auch wenn es gut gemeint ist. Der Staat ist gnadenlos.
Die Liste ist aktuell nicht öffentlich.
Du kannst mir eine Email senden und im laufe des Tages schaue ich nach.
mrmedmecit@gmail.com@admin Bei mir hat sich jemand gemeldet, der bisher noch nicht diese Email bekommen hat. Ist die schon raus?
Vielen Dank. Wenn es länger dauert, gebt doch bitte bescheid.
Nein ist noch nicht raus
nova schreibt hier massenweise Kommentare, um die Leute von der Idee abzuhalten. Glaub nicht, dass dies der Sinn des Forums ist.
Sie können auch alternativ protestieren.
Schaun SIe mal hier:
https://coronapedia.de/forums/discussion/schaufenster-nutzen-mit-plakaten-und-bildschirmen-passanten-informieren/Schaufenster nutzen – mit Plakaten und Bildschirmen Passanten informieren
Frau Bahner hat dazu ein sehr ausführliches Schreiben für Gewerbetreibende erstellt. Vielleicht ist das ja hilfreich für die Entscheidungsfindung.
Meines Erachtens, und so verstehe ich auch die Anwälte, ist die Regierung in der Beweispflicht. Die müssen ganz klare und eindeutige Beweise vorlegen die Lockdowns und Maßnahmen rechtfertigen. Das schaffen sie auf keinen Fall, denn solche Beweise gibt es nicht, denn alle Zahlen, Fakten und Studien beweisen eher dass willkürlich und unverhältnismäßig seitens der Regierung gehandelt wird.
Wenn jeder ein gutes und korrektes Hygienekonzept einhält und durchführt haben keine Chance. Jetzt zählt m.E. eine große Solidarität unter den Gewerbetreibenden. Je mehr mitmachen und öffnen umso geringer wird die Chance den Lockdown aufrechtzuerhalten.
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